Schützengau Würzburg

Verwaltungsebene des Bayerischen Sportschützenbundes e.V.

Wichtige Informationen für den Böllerschützen...


Wie werde ich Böllerschütze?

Mindestalter 21 bzw. in Ausnahmefällen 18 Jahre; Körperliche und geistige Gesundheit ist Voraussetzung

Zuerst ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Stadt) eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) zu beantragen. Wenn diese UB vorliegt, kann bei einem anerkannten Lehrgangsträger an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde teilgenommen werden. Dieser Lehrgang schließt mit einer Prüfung u. dazugehörigem Zeugnis vor dem Gewerbeaufsichtsamt ab. Mit diesem Zeugnis kann man bei der zuständigen Verwaltungsbehörde die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen. Die Erlaubnis ist in der Regel gültig für 5 Jahre, dann muss rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre, für weitere 5 Jahre eine Verlängerung beantragt werden.

Weiter benötigt der Böllerschütze eine Haftpflichtversicherung über mind. 1.000.000,-- €. Diese ist bei Vereinen, die dem Bay. Sportschützenbund angeschlossen sind, über die Gruppenversicherung bereits im Mitgliedsbeitrag für alle Mitglieder enthalten. Eine private Haftpflichtversicherung ist dessen ungeachtet zwingend erforderlich, weil durch den BSSB nur die Ereignisse, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Böllerschießen stehen versichert sind. Für die Risiken aus dem privaten Transport von Böllerpulver, vom Händler nach Hause u. für die Aufbewahrung zuhause steht die private Haftpflichtversicherung ein. Wir empfehlen jedem Böllerschützen, von seiner bestehenden Haftpflichtvers. eine schriftliche Bestätigung zu erwirken, aus der genau hervorgeht, dass das Risiko aus dem Umgang - wozu auch der Besitz u. die Lagerung zählen - mit Böllerpulver mitversichert ist. Böllerschützen erhalten grundsätzlich die Erlaubnis nach § 27 SprengG nur zum gemeinsamen Schießen im Namen oder Auftrag eines Vereines. Der Verein muss dazu die Mitgliedschaft des Antragstellers bestätigen. Anderen Personen ist das Böllerschießen grundsätzlich verboten.

 Mit welchen Geräten wird geschossen?

Man spricht von Geräten u. nicht von Waffen, weil kein Geschoss durch den Lauf getrieben wird. Böller müssen in
regelmäßigen Abständen, alle 5 Jahre, von den Beschussämtern überprüft werden.

 

Zum Böllerschießen sind mehrere Böllergeräte zugelässig:

Handböller,

Schaftböller (auch Prangerstutzen genannt),

Standböller,

Kanonen (Vorderlader- oder Kartuschen-Kanonen).

 

Womit wird geschossen?

Verwendet wird ausschließlich Böllerpulver, speziell für die Verwendung in Böllergeräten. Zur Aufbewahrung ist ein stabiler Schrank aus Stahlblech oder eine massive Holzkiste erforderlich. Der Böller darf ausschließlich mit Korken verdämmt werden.

 

Grundausstattung eines Böllerschützen:

Böllergerät, Pulvertasche aus Leder, Ladestock, Ladehammer, Pistonschlüssel, Gehörschutz

 

Verbringen von Böllerpulver

Böllerpulver unterliegt dem SprenG u. damit auch den Gefahrguttransportvorschriften.

Privatpersonen dürfen bis zu 3 kg Böllerpulver transportieren. Voraussetzung hierfür ist die einzelhandelgerechte Verpackung einschließlich Kennzeichnung u. die Ladungssicherung.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt!

Wenden Sie sich einfach an den Böllerkommandanten in Ihrem Heimatort

oder näheren Umgebung! (Siehe Böllerschützengruppen im Schützengau Würzburg).

 


  

05.) Die 10 Gebote des Böllerschießens

Kategorie: Böller


 

 1.  Verrichte die anfallenden Arbeiten stets mit peinlicher Sorgfalt,

     größter Genauigkeit und äußerster Vorsicht.

 

2.  Kontrolliere vor Beginn der Ladevorgänge, ob die Schussrohre

     und Zündkanäle frei von Fremdkörpern sind.

 

3.  Überprüfe, ob die Zündhütchen noch genügend Halt finden.

 

4.  Überschreite niemals die vom Beschussamt festgelegten Lademengen

      und Vorlagen.

 

5.  Verwende nur Böllerpulver und bewahre dies in der Originalverpackung auf.

 

6.  Beachte bei den jeweiligen Geräten stets den richtigen Ablauf des Ladevorgangs.

 

7.  Verändere niemals den Standort eines geladenen Böllers.

 

8.  Lasse niemals ein geladenes Gerät unbeaufsichtigt.

 

9.  Beuge dich bei einem Versager niemals über das Schussrohr oder

     schaue in dieses hinein.

 

10. Halte stets den für das jeweilige Gerät vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ein.

 

Halte stets die 10 Gebote des Böllerschiessens ein und Du wirst viel Freude an

diesem interessanten Hobby finden.

Du sollst aber auch wissen, dass das Nichteinhalten dieser 10 Gebote Dich und

auch andere Gesundheit und Leben kosten kann.

 


 

    

06.) Brauchtum und Tradition

Kategorie: Böller


 

Das Böllerschießen hat eine jahrhunderte lange Tradition und ist von jeher Ausdruck der Hochachtung und Freude.

Heute wird das Böllerschießen untrennbar mit bayerischen Brauchtum in Verbindung gebracht.

Jedoch ist es trotz allen Nachforschungen bis heute nicht gelungen, das Entstehen dieses Brauchtums schlüssig nachzuweisen.

Es ist nachweisbar, dass seit Jahrhunderten im gesamten deutschsprachigen Raum, von Mecklenburg bis Tirol, von Bayern bis Westfalen u. bis tief in böhmische Gebiete schon geböllert wurde.

Böllerschießen gibt es nachweislich seit dem Ende des 17.Jahrhunderts in Franken.

Wer das Pulver als erstes verwendete, ist nicht bekannt. Es wird vermutet, dass das Schwarzpulver

(eine Mischung aus Kaliumnitrat, Holzkohle u. Schwefel) zuerst in Indien, ab dem 12.Jahrhundert sicher in China und ab dem 14.Jahrhundert auch in Europa verwendet wurde.

Seitdem wird das Pulver für Feuerwerke u. Waffen, aber auch zum "Krach machen" verwendet.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Chinesen das Pulver für Schießzwecke erst von den Europäern übernommen haben.

Den spärlichen Informationen nach hat sich das Böllern aus mehreren Bereichen entwickelt. So sollte es zum einen der Abwehr von bösen Geistern u. Dämonen  dienen u. gleichzeitig helfen, das Wetter zu ändern u. die Natur zu erwecken. Es galt mit als höchster Achtungserweis, wenn Herrscher u. Könige zu Besuch kamen. u. mit Böllerschüssen empfangen wurden. Auch um rasche u. zuverlässige Warnungen zu verbreiten wurde geböllert.

Böllerschüsse waren stets ein Zeichen besonderer Freude u. sollten ein wichtiges Ereignis durch das Krachen der Schüsse noch betonen. So sind in historischen Quellen die Böller bei Hochzeiten, Geburten, zu Ehren hochgestellter Persönlichkeiten oder auch bei besonderen Anlässen wie Stadt- u. Kirchenjubiläen abgefeuert wurden.

Stets versuchten die Landesherren, wegen häufiger Unfälle das unkontrollierte Böllerschießen zu reglementieren oder

sogar ganz zu verbieten - wir wissen, dass dies bis heute nicht ganz gelungen ist!

 

Anlässe, zu denen traditionell geböllert werden kann.

Böllerschießen in Bayern ist ein althergebrachtes, regional unterschiedlich ausgeübtes Brauchtum.

Entsprechend vielfältig sind die Anlässe, zu denen geböllert werden darf.

Unter Wahrung der bayer. Schützentradition befürwortet der Bayerische Sportschützenbund Böllerschießen im Rahmen der nachfolgenden Anlässe:

Kirchliche Feste:

Ostern, Fronleichnam, Heiliger Abend, Weihnachten,

Patronatsfeste (z.B. an den Festtagen der Schutzheiligen Barbara, Sebastian u. Hubertus).

Weltliche Feste:

Volkstrauertag, Silvester, Neujahr,

Fahnenweihe, Vereinsjubiläum, Aufstellen des Maibaums

Eröffnung öffentlicher, gemeindlicher Feste, Traditionsfeste.

Sonstige Anlässe:

- Ehrensalut für kirchliche u. weltliche Würdenträger bzw. Persönlichkeiten,

- Runde Geburtstage ab dem 50. von langjährigen, verdienten Vereinsmitgliedern u. Personen des öffentl. Lebens.

- Empfang von erfolgreichen Teilnehmern an Olympischen Spielen, Deutsche-, Europa- u. Weltmeisterschaften.

- Proklamationen der Schützenkönige

- Hochzeit von Vereinsmitgliedern (auch Goldene-, Eiserne- u. Gnadenhochzeit).

- Beerdigung von Vereinsmitgliedern u. Personen des öffentlichen Lebens.

- Auf Anforderung der Kommunen.

 

 In Bayern gibt es momentan 720 Böllergruppen mit ca. 9850 Böllerschützen,

die diese schöne Tradition betreiben.

Hoffen wir, dass das Böllerschiessen auch in Zukunft ein guter Brauch bleibt,

der mit ungetrübter Freude ausgeübt werden kann!

 

 

BSSB

           

07.) Böllern und Salutschießen

Kategorie: Böller


Böllerschützenordnung und

Sicherheitsregeln für Böllerschützen

 

 

Richtlinie für das Böllern und Salutschießen –

Sicherer Umgang mit Vorderladerkanonen

 

Aus gegebenem Anlass wird dringend auf die Einhaltung der

"Richtlinien für das Böllern und Salutschießen –

sicherer Umgang mit Vorderladerkanonen"

hingewiesen!

 

Siehe hierzu auch den Link zum BSSB

 

www.bssb.de - Tradition - Böllerschützen - Satzung u. Ordnungen -

"Böllerschützenordnung" u. "Sicherheitsregeln für Böllerschützen"

                   

08.) Böllerkommandos

Kategorie: Böller


 

Einheitliche Kommandos sind Voraussetzung für ein Gelingen des gemeinsamen Schießens.

Es wird empfohlen, dass in den Böllergruppen die gleichen Kommandos wie bei den Böllerschützentreffen gegeben werden, damit sich der einzelne Schütze an Ablauf und Kommandos gewöhnen kann.

 

Verschiedene Schussformationen:

 

Salut (Salve)

langsames Reihenfeuer

schnelles Reihenfeuer

Doppelschlag

Reihenfeuer von links u. rechts abwechselnd, auch Reißverschluss genannt

 

 Kommandofolge:

 

 

1.   "Böllerschützen Achtung!"

 

2.      "Böllerschützen laden zum (Name der Schussformation)!"

                Nach diesem Kommando wird das Pulver eingefüllt

             und der Korken in die Bohrung gesteckt,

             aber noch nicht verdämmt.

 

3.       "Böllerschützen gemeinsam verdämmen!"

 

4.       "Zündhütchen setzen!"

 

5.        "Spannt den Hahn!"

           

6        "Böller hoch!"

                Kommandofahne geht nach oben

 

7.         "Gebt Feuer!"

                 Beim "F" von "Feuer" wird geschossen, beim Salut (Salve) gemeinsam,

               sonst in Eigenverantwortung.

               Kommandofahne wird gleichzeitig abrupt gesenkt.

09.) Infos

Kategorie: Böller


 

Infos:

 

 

Böllerschützenordnung:

 

 Wir möchten aus gegebenen Anlass darauf hinweisen u. insbesondere die  Kommandanten bitten, dass bei

jeglicher Art von Böllerschießen  die

 Böllerschützenordnung des BSSB

zu beachten ist, da sonst die Versicherung des BSSB nicht für eventuelle Schäden aufkommt u.

dies auch ggf. strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringt.

 

Verweigerung der Verlängerung einer Sprengstofferlaubnis:

Wenn ein Böllerschütze 5 Jahre lang keine Eintragung über Pulvererwerb im Buch stehen hat,

geht die Behörde davon aus, dass der Schütze die Tätigkeit als "Böllerschütze" nicht oder nicht mehr ausübt.

Das Sprengstoffrecht sieht hier vor, dass die Erlaubnis nicht verlängert werden kann.

 

Wichtige Information für die Böllerschützen!

Laut  Aussage von Herrn Scheck, Gewerbeaufsichtsamt München, dürfen keine Anzündhütchen

für Böller oder Vorderlader in Festzelten oder öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden,

da diese lt. BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung), Lagergruppe 1.4 zugeordnet sind.

 

Holzverdämmung

Hozverdämmung ist nach wie vor nicht erlaubt.

 

Adolf Reusch

stellv. Landesböllerreferent

      

10.) Auflagen für Böllerschützentreffen

Kategorie: Böller


 

 

 

Auflagen für Böllerschützentreffen des BSSB (Merkblatt) (Link zur BSSB-Seite!)

(Auszug aus der Bayerischen Böllerschützenordnung des BSSB – Stand Aug. 2014)

    

12.) Böllerschützenordnung

Kategorie: Böller


 

 

 

Böllerschützenordnung

Böllerschützenordnung (Link zur BSSB-Seite!)

    

13.) Checkliste

Kategorie: Böller


 

 

 

Checkliste zur Organisation für Böllerschützentreffen

Checkliste für Böllerschützentreffen (Link zur BSSB-Seite!)

     

14.) Sicherheitsregeln

Kategorie: Böller


 

 

 

Sicherheitsregeln für Böllerschützen

Sicherheitsregeln für Böllerschützen (Link zur BSSB-Seite!)

   


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