Rundenwettkampf - vorschießen...
Auszug aus der Ausschreibung zum Rundenwettkampf
(Punkt 14) des Schützengaues Würzburg:
Ein Vorschießen ist nur in Ausnahmefällen gestattet und bedarf der rechtzeitigen Absprache (mindestens 3 Tage vor dem Wettkampf) mit dem gegnerischen Mannschaftsführer, sowie der Meldung an den Rundenwettkampfleiter.
Außerdem sollte das Vorschießen nicht Zuhause, sondern beim jeweiligen Gegner stattfinden!!
Wurde der Rundenwettkampfleiter im Vorfeld über ein Vorschießen nicht informiert, gilt dieses bei Einsprüchen als ein nicht genehmigtes Vorschießen!
Bei Nichteinhaltung dieser Regelung (Vorschießen ohne Ansprache, oder einem nicht genehmigten Vorschießen) kommt das Ergebnis des vorgeschossenen Schützen nicht in die Wertung.
Erscheint eine Mannschaft in voller Stärke (mit Ersatzschützen), darf ein vorgeschossenes Ergebnis nicht oder egebenenfalls nur als Ersatzergebnis gewertet werden. Diese Regelung gilt auch in den Disziplinen, in denen ein Streichergebnis gewährt wird. Tritt hier die Mannschaft in voller Stärke an, bilden die erschienenen Schützen das Mannschaftsergebnis.
Meldung an den Rundenwettkampfleiter zwecks Vorschießen eines Rundenwettkampfes: