Ehrungsordnung des Schützengaues Würzburg
Vorwort:
In Anlehnung an die Ehrenordnung des Deutschen Schützenbundes, des Bayerischen Sportschützenbundes und des Bezirkes Unterfranken gibt sich der Gau Würzburg diese nachstehende Ehrungsordnung. Sie ist gültig ab den 01. Januar 1997 und sollte Grundlage und Richtlinie für vorzunehmende Ehrungen sein.
Die aktuelle Ausfertigung ersetzt die bisherige Ehrungsordnung vom September 2013 und deren darauf folgenden Anpassungen.
1. Ehrenzeichen des DSB und BSSB
Siehe entsprechende Ehrungsordnungen
2. Ehrungen des Bezirkes
Siehe Ehrungsordnung des Bezirkes Unterfranken
3. Ehrungen des Gaues
Die Anträge für Ehrungen können von den Mitgliedern des Gauvorstandes oder Vereins- / Gesellschaftsvorstände des Gaues Würzburg gestellt werden. Hierüber wird durch einfache Mehrheit innerhalb des Gauvorstandes abgestimmt und entschieden.
Die Ehrenzeichen können nur einmal an die Mitglieder des Gaues verliehen werden.
Über die Empfänger der Ehrenzeichen ist ein Nachweis (ZMI-Datensystem) zu führen.
Ehrenzeichen für Verdienste
Die Verdienstnadel des Gaues Würzburg kann an die Mitglieder der Vereine, bzw. Gesellschaften, an Mitarbeiter des Gaues, des Bezirkes, bzw. des Verbandes verliehen werden; ebenso an Förderer des Schiesssportes und des Schützenwesens im Gau Würzburg. Jeder Verein kann jährlich bis zu maximal 5 % seiner Mitglieder für eine Ehrung vorschlagen.
Für die Verleihung sind möglichst folgende Punkte zu berücksichtigen:
3a) Ehrenzeichen in Bronze:
- 3aa) Mindestens 5-jährige Mitgliedschaft in einem Verein/Gesellschaft oder 3-jährige Tätigkeit in deren Vorstandschaft
- 3ab) Mindestens 1 Jahr in der Gauvorstandschaft oder sonstigen Organisationen desSchützenwesens.
- 3ac) Mehrmaliger Mitarbeiter bei Meisterschaften, Vergleichsschiessen oder sonstigen Veranstaltungen.
3b) Ehrenzeichen in Silber:
- 3ba) Mindestens 8-jährige Mitgliedschaft in einem Verein/Gesellschaft oder 5-jährige Tätigkeit in deren Vorstandschaft. Der zu Ehrende sollte bereits im Besitz einer Vereins-/Gesellschaftsehrung sein.
- 3bb) Mindestens 3-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft des Gaues oder sonstigen Organisationen des Schützenwesens.
- 3bc) Mindestens 5 Jahre Mitarbeiter bei Meisterschaften, Vergleichsschiessen oder sonstigen Veranstaltungen.
Anmerkung zu 3ba – 3bc:
Alle zu Ehrenden sollten bereits im Besitz des bronzenen Ehrenzeichens sein.
- 3bd) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das Schützenwesen und um den Schiesssport verdient gemacht haben.
3c) Ehrenzeichen in Gold:
- 3ca) Mindestens 6-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft des Gaues oder einer andere Organisation des Schützenwesens.
- 3cb) Mindestens 10-jährige erfolgreiche Tätigkeit im Vorstand eines Vereines oder Gesellschaft.
- 3cc) Mitglieder von Vereinen/Gesellschaften die nicht mehr aktiv in einer Vorstandschaft tätig sind, aber lange Jahre eine Funktion erfolgreich ausgeübt hatten.
Anmerkung zu 3ca – 3cc:
Alle zu Ehrenden sollten im Besitz des silbernen Ehrenzeichens und die Auszeichnung des BSSB „In Anerkennung“ sein.
- 3cd) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das Schützenwesenund um den Schießsport verdient gemacht haben.
Die zu Ehrenden erhalten bei der Verleihung der jeweiligen Ehrenzeichen eine entsprechende Urkunde.
3.1. Ehrenmitgliedschaft:
Ehrenmitglieder des Gaues können nur besonders verdienstvolle Personen werden:
a) Der zu Ehrende sollte mindestens 10 Jahre erfolgreich im Gauvorstand, bzw. in anderen Organen wie Bezirk Unterfranken, BSSB oder DSB tätig oder gewesen sein und
b) Verdienstvolle Vereins-/Gesellschaftsvorstände oder Vorstandsmitglieder nach mindestens 15-jähriger erfolgreicher Tätigkeit und vorausgegangener Ehrenmitgliedschaft im Verein/Gesellschaft.
c) Verdienstvolle Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um die Schützen in ganz besonderer Weise verdient gemacht haben. Diese müssen allerdings Mitglieder eines Schützenvereines oder Gesellschaft sein.
Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Gauschützenmeisteramtes durch die Gauversammlung.
Die zu Ehrenden erhalten bei der Ernennung zum Ehrenmitglied, eine entsprechende Urkunde.
3.2. Ehrenzeichen für Nichtmitglieder:
Der Schützengau Würzburg stellt für Nichtmitglieder ein Ehrenzeichen zur Verfügung. Damit soll den einzelnen Vereinen und Gesellschaften, sowie dem Gauschützenmeisteramt die Möglichkeit gegeben werden, verdiente Personen der Öffentlichkeit, Gönner und Freunde unseres Schützenwesens, die nicht Mitglied eines unserer Vereine sind, zu ehren.
Das Ehrenzeichen kann durch schriftlichen Antrag beim 1. Gauschützenmeister angefordert werden.
3.3. Ehrenkreuz des Schützengaues Würzburg
3.3.1) Wortlaut / Beschreibung:
Das Ehrenkreuz des Schützengaues Würzburg ist die zweithöchste Ehrung, die der Gau an Personen aussprechen und verleihen kann. Deshalb ist die Vergabe sehr restriktiv zu sehen. Weiterhin soll die Verleihung des Ehrenkreuzes des Schützengaues Würzburg mengenmäßig limitiert und im unregelmäßigen Abstand ausgegeben/verliehen werden. Die Art der Verleihung obliegt dem Schützengau Würzburg und begrenzt sich auf max. 3 Ehrungen pro Jahr.
3.3.2) Vergabemodalitäten:
Das Ehrenkreuz des Gaues Würzburg kann an
- Mitglieder der Gauvereine
- des Gauschützenmeisteramtes
- Personen des Gauausschusses
- Mitarbeiter*innen des Schützengaues ausserhalb der Gauausschüsse
- Funktionäre des Schützenbezirkes, BSSB, DSB
- Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das Schützenwesen und um den Schießsport besonders verdient gemacht haben
verliehen werden.
3.3.3) Für die Verleihung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) mindestens 25jährige Mitgliedschaft in einem Gauverein/Gesellschaft oder mindestens 15jährige Tätigkeit in dessen Vorstandschaft.
- frühestens 10 Jahre nach Verleihung der Gauehrennadel in Gold
- im Besitz der Ehrennadel in Gold des BSSB oder DSB
- im Besitz der Ehrenmitgliedswürde im eigenen Verein
oder
b) Mindestens 15-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft des Schützengaues Würzburg oder dessen Ausschüssen und frühestens 10 Jahre nach Verleihung der Gauehrennadel in Gold
oder
c) Mindestens 15-jährige Tätigkeit in Gremien des BSSB oder DSB und frühestens 10 Jahre nach Verleihung der Gauehrennadel in Gold
oder
d) Individuelle Benennung durch den Ehrungsausschuß und einstimmigem Beschluss der Gauvorstandschaft
3.3.4) Sonstiges:
• Die Vergabe des Ehrenkreuzes des Schützengaues Würzburg an mehrere Vereinsmitglieder eines Vereines innerhalb eines Jahres ist nicht möglich! (Ausnahme Personen, die die Voraussetzung Punkt 3b oder Punkt 3c erfüllen).
• Bei der Vergabe des Ehrenkreuzes des Schützengaues Würzburg an Vereinsmitglieder (Punkt 3a) erfolgt mindestens eine 5-jährige Verleihungssperre des beantragenden Vereins
• Abgelehnte Anträge verfallen automatisch und müssen vom Antragsteller neu erstellt und an den Schützengau bis zum 15. September eines Jahres neu eingereicht werden.
Auf die Verleihung des Ehrenkreuzes besteht kein Rechtsanspruch! Hier entscheidet in letzter Instanz der Ehrungsausschuß bzw. die Gauvorstandschaft des Schützengaues Würzburg.
4. Reihenfolge der Ehrungen gemäß der Ehrungsordnung:
Zwischen den einzelnen Ehrenzeichen sollte ein Zeitraum von mindestens 3, bzw. 5 Jahren liegen.
- Ehrenzeichen in Bronze des Schützengaues Würzburg
- Ehrenzeichen in Silber des Schützengaues Würzburg
- Ehrenzeichen in Gold des Schützengaues Würzburg
Ehrenkreuz des Schützengaues Würzburg
Ehrenmitgliedschaft des Schützengaues Würzburg
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Ehrungen der einzelnen Verbände voneinander abhängig zu werten sind.
Bei allen Ehrungen gehen die anfallenden Kosten und Gebühren zu Lasten des antragstellenden Vereines oder Organisation.
Die Verleihung sämtlicher Ehrenzeichen bzw. Auszeichnungen sollte in einer angemessenen Form und in einem würdigen Rahmen erfolgen!
Ehrenzeichen des BSSB, die über den Schützengau verliehen werden:
• Verdienstnadel „in Anerkennung“ (grün) :
Wird verliehen für mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft und sportliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein.
• Protektorzeichen in Silber:
Wird verliehen für mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft und sportliche oder ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Verein
Erhebung der Ehrungsordnung zum 01.01.1997
Anpassung der Ehrungsordnung: September 2013
Anpassung der Ehrungsordnung: 27. März 2018
Anpassung der Ehrungsordnung: Juni 2020
Anpassung der Ehrungsordnung: Mai 2022